WAHLARZTSYSTEM
Wahlärzte haben keinen Vertrag mit den Krankenkassen, Sie bezahlen das Honorar in bar, erhalten eine Honorarnote sowie ein Rückerstattungsformular für Ihre Krankenkasse und reichen beides bei dieser ein. Ein variabler Anteil davon wird dann, je nach erbrachten Leistungen, meist aber 80% vom Kassentarif, von der Krankenkasse rückerstattet.
Wahlärzte haben meist weniger Patienten und können daher v.a. eines bieten:
- ausreichend Zeit für eine genaue Untersuchung
- detaillierte Befundbesprechung
- Erklärung des Krankheitsbildes und Beratung über verschiedene Therapiemöglichkeiten.
Sie bekommen rasch einen Termin in der Ordination und haben, sollten Sie doch mal ins Kankenhaus müssen, dort einen Ansprechpartner.